Ein Institut (lat. instituere = einrichten, errichten) kann eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation, wie auch eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein.

Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt.

Die Arbeit als sozialwissenschaftlich-philosophische Kategorie erfasst alle Prozesse der bewussten schöpferischen Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und der Gesellschaft. Sinngeber dieser Prozesse sind die aus freiem Willen selbstbestimmt und eigenverantwortlich handelnden Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Anschauungen im Rahmen der aktuellen Naturgegebenheiten und gesellschaftlichen Arbeitsbedingungen.

Rechtim objektiven Sinn: Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird.

Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun oder zu unterlassen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt.

Mit Prozess wird allgemein ein Verlauf oder eine Entwicklung bezeichnet. Vergleichbar sind Begriffe wie  „Hergang“, „Vorgang“, „Fortgang“, „Ablauf“. Hauptbedeutung war ursprünglich der Prozess als Rechtsbegriff. In den Natur- und Sozialwissenschaften ist Prozess heute eine Bezeichnung für den gerichteten Ablauf eines Geschehens.

Das Wort Begleitung drückt im übertragenen Sinn „gemeinsam mit jemandem einen Weg gehen“ aus und wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet.